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10369 Be Detektei Berlin - Obervationsteam informiert:

Defizite im Informationsschutz gefährden die Wirtschaft

Aktuelle Studien schätzen den Schaden durch Spionage und Verwertung der Informationen auf ca. 80 Milliarden EUR (Verrat der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 17 UWG).

Informationsschutz wird unzureichend in den Unternehmen beachtet und praktisch wirksam umgesetzt.  Was sind die Gründe für die unzureichende Sicherheitsorientierung?

Der Informationsabfluss besteht aus immateriellen Gütern, nicht aus physisch nachvollziehbaren Objekten, die durch klassische Methoden erfasst und der Verlust identifiziert werden kann. Schäden und Verluste werden überwiegend nach einem längeren Zeitraum wahrgenommen. Auslöser sind häufig beim Wettbewerb oder auf dem internationalen Markt wahrgenommene Informationen, deren Herkunft aus dem eigenen Unternehmen abgeleitet werden kann.

Die Bedrohung durch Informationsabfluss ist nicht sichtbar und es existieren keine betriebswirtschaftlichen Messverfahren um Informationsverluste zu identifizieren.

Wie alle Sicherheitsmaßnahmen, ist die wirkungsvolle Implementierung von personellen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleitung eines notwendigen Informationsschutzes mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Die Sensibilisierung von Management und Führungskäften ist hinsichtlich allgemeiner Unternehmensschutzthemen und speziell beim Informationsschutz unzureichend ausgeprägt. Das Sicherheitsempfinden und Bewusstsein für den Know how-Schutz wird im Unternehmen nicht ausreichend kommuniziert und ist noch keine signifikante Position im Risk Management-System.

Es existieren in der Praxis noch keine etablierten Modelle für den ganzheitlichen Informationsschutz in den Unternehmensprozessen. Informationsschutz, wie die Abwehr von Wirtschaft- und Industriespionage wird meist nur selektiv in Bezug auf ausgewählte Problemstellungen oder vermutete Risiken umgesetzt.

Spezialisierte Sicherheitsdienstleister, wie Detekteien und Sicherheitsberater unterstützen Unternehmen beim Aufbau von wirkungsvollen Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus können Spezialdienstleister wertvolle Hilfe bei der Realisierung konkreter Repressionsmaßnahmen leisten.

Artikel:

Tatort Firma: Die Konkurrenz hört mit. (Artikel: online IMPULSE, Jens Brambusch, 14.05.2009)

Fachbeitrag:

Konkurrenzspionage droht den Unternehmen nicht nur durch Außentäter, sondern zuneh-mend durch unzufriedene Beschäftigte, die „Know-how“-Träger sind und sich selbständig machen oder zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln möchten. Da dem Wechsel zu-meist ein längerer „Loslösungsprozess“ vorausgeht, sollten die Unternehmen auf entspre-chende Warnzeichen achten, möglichst frühzeitig das Risiko identifizieren und reagieren. Selbst wenn das Ausscheiden feststeht und etwa eine Abfindungsvereinbarung getroffen worden ist, kann das Arbeitsverhältnis mit der Abfindungsvereinbarung aufgrund eines Ge-heimnisverrats noch fristlos gekündigt werden. Dass der vorsätzliche Verrat von Firmen-Interna an ein Konkurrenzunternehmen eine fristlose Kündigung rechtfertigt, hat das Berliner Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung im April 2004 noch einmal bestätigt. Nach der PKS sind 2003 insgesamt 275 Fälle des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 17 UWG bekannt geworden (2002: 269). Viel mehr Fälle dürften unerkannt geblieben sein. Die Zahl der Verdachtsfälle des Verrats solcher Geheimnisse durch eigene Beschäftig-te ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen: auf 152.

Auszug aus ASW - Anmerkungen zur deutschen Sicherheitslage in der Wirtschaft 2003/2004

Newsletter vom 26. Oktober 2009 (Nr. 15)

 

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