DETEKTEI in BERLIN informiert über Preise und Kosten für den Einsatz von

Detektiven und Detekteien in der Bundesrepubklik:

 

Stundensätze zwischen 30 und 110 Euro. . .

Gesetzlich ist das Honorar nicht geregelt. Üblicherweise wird mit einer Grundgebühr abgerechnet, die

zwischen 50 und 300 Euro liegt. Hinzu kommen Stundensätze zwischen 30 und 110 Euro. Zuschläge

werden erhoben für die Tätigkeit an Wochenenden, Feiertagen und Nachtarbeit.

Die Kosten für den Detektiv sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und somit steuerlich

abzugsfähig. Gelingt es, einen Mitarbeiter der Tat zu überführen, können Sie die angefallenen Kosten

unter bestimmten Voraussetzungen von dem Mitarbeiter zurückfordern.

Schon 1979 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber durch

Diebstahl und Unterschlagung geschädigt hat, dem Arbeitgeber auch die Detektivkosten ersetzen muss,

die notwendig waren, um ihn der Tat zu überführen (Urteil vom 11.06.1979 Sa 110/79). Dieses

grundlegende Urteil hat auch heute noch Bestand.

Quelle: VNR  - Verlag für die Deutsche Wirtschaft                                              Artikel (komplett)