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Detektei Berlin - Infoline:  

Diskussionsentwurf des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz

Bundesarbeitsminister O. Scholz hat den Diskussionsentwurf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz im August 2009 vorgestellt. Die bisherigen Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes geben bisher keine klaren Antworten auf Videoüberwachung, Detektiveinsatz, Schadenuntersuchungen, Korruptionsbekämpfung sowie Internet- und E-Mail-Kontrolle. Der Diskussionsentwurf ist ein Versuch die bestehende Lücke bei bestehenden Vorschriften und Gerichtsurteilen zum Beschäftigtendatenschutz zu schließen."

Eckpunkte für den Detektiveinensatz

  • Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten im Beschäftigungsverhältnis eindeutig geregelt und an konkrete Voraussetzungen geknüpft. So ist die gezielte Videoüberwachung von Beschäftigten grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen.
  • Verboten ist die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen.
  • Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, haben Anspruch auf Korrektur und Schadensersatz.
  • Der Arbeitgeber bleibt auch dann dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, wenn er die Beschäftigtendaten durch Dritte erheben oder verarbeiten lässt.
  • In Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern ist ein Beschäftigtendatenschutzbeauftragter zu bestellen. Dieser erhält besondere Befugnisse, um eine wirksame innerbetriebliche Datenschutzkontrolle sicherzustellen. Bestellung und Abberufung unterliegen der Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats.

 

Diskussionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz (PDF)

Eintrag vom 05. Mai 2010 (so)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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