AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Untersuchungen)
Die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende Haftung wird für die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Untersuchungsberichtes der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist - Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Allgemeinen Leistung der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John)
Dienstleistungsvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John), mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
Die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) unterliegt der Schweigepflicht und den Vorschriften des Datenschutzes (BDSG, DSGVO, Geheimhaltungsvereinbarungen).
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Vertrauenspersonen oder Informanten der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John). Der Auftraggeber kann jederzeit, die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandene Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. Für Auslandsarbeit bleiben Sonder-Zuschläge vorbehalten.
Der Auftraggeber haftet persönlich für die Einhaltung der festgelegten Zahlungsvereinbarungen. Die Honorarvereinbarung enthält nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt einschließlich Hin- und Rückfahrt, gerechnet ab Geschäftssitz. Angefangene Stunden werden voll berechnet. Barauslagen und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verpflichtet sich der Auftraggeber, die Erfüllungsgehilfen nicht in eigenen Auftrag anzuwerben, zu beauftragen oder in artverwandte Tätigkeiten zu integrieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
Wird die DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John) zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Mündliche Vertragsbedingungen können nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Alle Veränderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der DESA Risk Protection (Inhaber Frank John).
Diese Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich anerkannt.